Bestätigung ob, und wenn ja in welchem Umfang, Sozialhilfe bezogen wurde.
Bestätigung, dass keine Beistandschaft besteht.
Für Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde.
Bestätigung seit wann eine Person in Schwerzenbach wohnhaft ist bzw. war.
Bestätigung seit wann eine Familie (Einzelperson oder Ehepaar inkl. minderjährige Kinder) in Schwerzenbach wohnhaft ist bzw. war.